Minoan Lines Allgemeine Geschäftsbedingungen Domestic and Italy Greece Italy

Allgemeine Bedingungen

INNERGRIECHISCHE STRECKEN (MINOAN LINES)

In Übereinstimmung mit der Internationalen Richtlinie S.O.L.A.S., dem Präsidentialerlass 23/99 des Griechischen Staates und der EU Richtlinie 98/41, ist es obligatorisch, folgende Daten bei Ihrer Reservierung anzugeben: Nachname, Vorname, Geschlecht, Altersmerkmal (Erwachsener, Kind, Baby), Telefonnummer, E-Mail und Fahrzeugtyp und - kennzeichen (falls Fahrzeug mitgeführt wird).

Passagiere, die nicht Einwohner eines EU-Mitgliedstaates sind, sind verpflichtet, die nachfolgend genannten, zusätzlichen Informationen anzugeben: Nationalität, Reisepassnummer und Geburtsdatum.

Passagiere mit Behinderungen werden gebeten, bei der Reservierung einen entsprechenden Hinweis zu geben.

Kontaktdaten der Passagiere: Wir bitten unsere Passagiere während der Buchung um Angabe einer Telefonnummer (wenn möglich Nummer Mobiltelefon) um die Möglichkeit zu haben, die Passagiere im Falle von Verspätungen, Ausfällen von Schiffen oder Fahrplanänderungen informieren zu können. Falls die Passagiere hierfür keine Kontaktdaten angeben wollen, um in den o.g. Fällen von der Reederei informiert zu werden, übernimmt die Reederei für Folgen aus Verspätungen, Ausfällen von Schiffen oder Fahrplanänderungen keine Verantwortung bzw. Haftung.

 

RESERVIERUNGEN

  • Das Ticket wird im Namen des Passagiers ausgestellt und ist streng persönlich. Es ist nicht übertragbar und gilt nur für die jeweilige Unterkunft und die Route, für die es ausgestellt wurde.
    Jede Änderung ist dem ausstellenden Agenten, einem Zentralbüro oder einem Hafenbüro des Unternehmens rechtzeitig mitzuteilen.
  • Inhaber von Tickets mit offenen Reisedaten müssen ihre Plätze rechtzeitig reservieren, dies gilt vor allem in den Sommermonaten. Tickets mit offenem Rückfahrtdatum gelten 1 Jahr ab Abfahrtdatum (Hinfahrt). Tickets mit offenem Hin- und Rückfahrtdatum gelten 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Passagieren mit offenen Tickets sind verpflichtet, eventuell anfallende Preisdifferenzen zwischen dem bezahlten und dem bei Abfahrt gültigen Tarif zu bezahlen und die Plätze bei einer Zentralagentur oder bei einem Hafenbüro des Unternehmens bestätigen zu lassen.

 

Stornierung - Erstattung

Sind können die Stornobedingungen der Fährgesellschaft unter Änderungen & Storno.Seite.

 

FAHRSCHEINVERLUST

- Bei Verlust des Tickets müssen sich die Passagiere bei Ihrem Reisebüro oder der Reederei melden.

 

PREISE - ERMÄSSIGUNGEN

- Die Fahrscheinpreise schließen den Seetransport (innergriechische und internationale Routen) in der ausgewählten Kategorie. Mahlzeiten und Getränke sind im Fahrplanpreis nicht enthalten.

- Die Ermäßigung von 30% wird bei gleichzeitiger Buchung einer Hin- und Rückfahrt ausschließlich für die Rückfahrten auf den internationalen Routen angeboten. Die Ermäßigung gilt für jeden internationalen Rückfahrthafen. Alle anderen Ermäßigungen sind nicht miteinander kombinierbar. Es gilt jeweils nur eine Ermäßigung, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

- Passagiere mit einem Anspruch auf Ermäßigung müssen dies bei der Reservierung mitteilen. Nach Ausstellung des Fahrscheins können Differenzen im Fahrpreis nicht erstattet werden.

- Für Gruppen, Lkw, Busse und unbegleitete Fahrzeuge gelten gesonderte Bedingungen.

 

KABINEN

- Die Kabinen werden als Einzel-, 2-, 3- oder 4-Bettkabinen angeboten und entsprechend der eingebuchten Passagiere berechnet, nicht nach Anzahl der vorhandenen Betten.

 

KINDER

- Kinder unter 4 Jahren ohne Anspruch auf ein eigenes Bett/einen eigenen Sitzplatz reisen kostenlos. Kinder müssen bei Reservierung mit angegeben werden. Es muss ein kostenloses Ticket ausgestellt werden.

- Kinder von 4 bis 16 Jahren erhalten eine Ermäßigung von 50% auf den Fahrplanpreis für alle Unterbringungskategorien. Kinder müssen in Begleitung eines Erwachsenen reisen.

 

MINDERJÄHRIGE PASSAGIERE

- Die Identität der Minderjährigen wird durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bestätigt.

-  Für Minderjährige unter 12 Jahren, die auf der Innergriechischen Route reisen, wird jedes andere amtliche Dokument und / oder eine entsprechende Identitätsbescheinigung der Bürgerzentralen (KEP) oder der Polizei angenommen.

-  Minderjährige unter 15 Jahren dürfen nur in Aufsicht einer erwachsenen Person Reisen.

-  Für Minderjährige ab 15 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen ist eine Erklärung des Elternteils oder Erziehungsberechtigten, der Reederei vorzulegen. Die Erklärung enthält die Zustimmung zur Reise des Minderjährigen und die Anerkennung, dass der Minderjährige während der Fahrt nicht unter der Aufsicht des Kapitäns und / oder der Offiziere und / oder der Besatzungsmitglieder stehen darf, bis zur Ausschiffung am Ankunftshaffen. Dass die Eltern oder die Erziehungsberechtigte die Reederei und ihr Personal für alle Verluste, Schäden oder Ausgaben, die aus der Reise des Minderjährigen resultieren, schadlos halten und keinerlei Entschädigung verlangen dürfen. Solche Erklärungen finden Sie in den Zentralen des Unternehmens.

- Eltern oder Erziehungsberechtigte von Minderjährigen tragen die volle Verantwortung für den Erwerb und Besitz - vor der Einschiffung der Minderjährigen - der entsprechenden, rechtmäßigen und gültigen Reisedokumente und aller Begleitpapiere die am Ankunftshaffen erforderlich sind. Die Gesellschaft haftet unter keinen Umständen, wenn die Behörden des Ankunftshaffen diese Unterlagen für nicht ausreichend halten.

 

REISEDOKUMENTE

- Passagiere müssen sicherstellen, dass sie alle gültigen Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Erklärung oder andere erforderliche Dokumente) besitzen, die den Einreisebestimmungen des Landes entsprechen das sie besuchen.

- Die Einreise von Passagieren in das Bestimmungsland kann unter Umständen verweigert werden, wenn nicht alle erforderliche Reisedokumente vorhanden sind.

- Die Reederei haftet nicht für den Fall, dass die örtlichen Behörden die Ausschiffung eines Passagiers verweigern weil die erforderlichen Unterlagen für die Einreise in das Bestimmungsland fehlen.

 

EINSCHIFFUNG

Gemäß der Richtlinie 98/41 / EG und Artikel 5 des Präsidialdekrets 23/1999 (Regierungsblatt A'17) werden die Passagierdaten während des Einschiffungsprozesses (Check-in) an Bord bestätigt. Alle Passagiere beim Einsteigen in das Schiff sollten zusammen mit ihrem Ticket ihren Personalausweis oder einen anderen offiziellen Nachweis des Zertifizierungselements ihrer Identität vorlegen. Im Falle einer Verweigerung des Einsteigens durch die befugten Beamten des Schiffes führt die Folge des oben genannten zum Verlust des Passagiertarifs.

Passagiere und ihre Fahrzeuge müssen sich zum Check-In in den Hafenbüros wie folgt einfinden:

- Mindestens eine (1) Stunde vor Abfahrt für Passagieren auf innergriechischen Strecken und zwei (2) Stunden für Passagiere auf internationalen Strecken. Andernfalls behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben und die Passagiere haben keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.

- Einschiffungszeitpunkt und -ordnung erfolgen für Fahrzeuge gemäß der geltenden Regelungen der jeweiligen Hafenbehörde. Während der Ein- und Ausschiffung sind die Fahrzeugfahrer verpflichtet, den Anordnungen der Besatzung Folge zu leisten.

- Beifahrer müssen das Fahrzeug vor Verladung verlassen.

- Die vom Passagier angegebene Fahrzeugkategorie als auch das Autokennzeichen sind auf dem Fahrschein vermerkt.

 

SICHERHEIT

-  Das Unternehmen und das Schiff haften nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden, die vor dem Betreten oder vor der Verladung und nach dem Verlassen des Schiffes auftreten.

- Passagieren und Fahrzeugen ist es verboten, Waffen, Sprengstoffe, brennbare, leicht entzündliche und gefährliche Stoffe mitzuführen.

 

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (hier als PEM bezeichnet) sind diejenigen, die sich nicht mühelos bewegen können oder diejenigen, die Hilfe benötigen.

Die Anzahl der PEM Kabinen ist begrenzt, deswegen wird empfohlen sie im Voraus zu buchen.

Für weitere Unterstützung wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.

 

GEPÄCK

- Gepäck kann in den Fahrzeugen bleiben. Die Passagiere werden gebeten ihre persönlichen Gegenstände mitzunehmen, die sie während der Reise brauchen.

- Nach Abfahrt des Schiffes ist der Zutritt zu den Fahrzeugbereichen untersagt.

- Das Unternehmen haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld oder Wertsachen, es sei sie wurden beim Zahlmeister zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt.

- Die Beschränkung der Haftung über den Verlust oder Beschädigung von Kabinengepäck wird von der Verordnung 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23 April 2009 bestimmt.

 

GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN

- Die Passagiere können die Gemeinschaftseinrichtungen an Bord des Schiffes frei benutzen.

- Die Nutzung von Lounges, Bars und Korridors zum Schlafen ist untersagt.

 

KREDITKARTEN

- Folgende Kreditkarten werden in den Geschäften und im “A-la-carte Restaurant“ akzeptiert: American Express / Diners / Visa / Mastercard / Eurocard.

- Offizielle Währung an Bord ist der Euro.

 

HAUSTIERE

- Zur Mitnahme von Haustieren steht eine begrenzte Anzahl von ausgewiesenen Kabinen* oder Tierboxen zur Verfügung.**

- Es ist nicht erlaubt, die Tiere in allgemein zugängliche Innenbereiche mitzunehmen. Der Tierhalter trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Tieres. Der Tierhalter ist verpflichtet, auf der Reise gültige Gesundheitspapiere für das Tier mit sich zu führen.

(*) Verfügbar auf Knossos Palace, Festos Palace, Kydon Palace.

(**) Verfügbar auf allen Schiffen der Reederei Minoan Lines.

 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

- Passagiere sind für die Einhaltung der Hafen-, Gesundheits- und Zollvorschriften verantwortlich.

- Die Passagieren haben den Anweisungen des Kapitäns oder der Mannschaft, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit an Bord des Schiffes betreffen, Folge zu leisten.

- Passagiere müssen den Kapitän oder seinen Stellvertreter über eventuelle während der Reise auftretende Beschwerden informieren. Nach Abschluss der Reise können sich die Passagiere an das Unternehmen oder die Hafenbehörden wenden.

- Die Rechte und Pflichten der Passagiere und der Reederei ergeben sich aus der EU-Verordnung 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates von 24 November 2010 und ergänzt geregelt durch das Gesetz 3709/2008. Im Falle einer unterschiedlichen Regelung in der vorgenannten Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 und in dem Gesetz 3709/2008, hat die EU Verordnung Vorrang vor dem Gesetz.

- Das Unternehmen behält sich das Recht vor, mit Genehmigung durch das Ministeriums für Handelsschifffahrt, wenn notwendig, ein anderes Schiff, als auf dem Ticket aufgeführt ist, einzusetzen.

- Änderungen der Fahrpläne, Preise und Bedingungen ohne vorherige Ankündigung sind vorhalten. Für den Fall einer wesentlichen Erhöhung der Treibstoffpreise, behält sich die Reederei das Recht vor, die Preise ohne vorherige Ankündigung anzupassen.

- Die in den Fahrplänen genannten Ankunftszeiten beziehen sich auf die Ankunftszeit der Schiffe im Hafeneinfahrt.

- Das Unternehmen haftet nicht für Verspätungen, Annullierungen, Änderungen oder Nichteinhaltung des Fahrplans aufgrund außergewöhnlicher Witterung, durch Anordnung des Ministeriums für Handelsschifffahrt oder durch Höhere Gewalt.

- Im Falle einer Annullierung oder Unterbrechung einer geplanten Passage, die sich nicht aufgrund von Begebenheiten ereignen, die außerhalb des Einflussbereichs der Reederei liegen, beschränkt sich die Haftung der Reederei auf die Erstattung des Fahrscheinpreises, wenn die Reederei den Fahrgast vor der geplanten Abfahrt (a) eine Woche für innergriechische Routen und (b) 15 Tage für internationale Routen informiert.

- Der Reisevertrag unterliegt griechischem Recht. Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterstehen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Piräus, unabhängig von seiner legalen Grundlage.

Der Transport, sei es inländisch oder international, unterliegt den Vorschriften und den finanziellen Haftungsbeschränkungen, die von der Verordnung 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 bestimmt werden, in dem Maße, in dem die oben stehenden Vorschriften auf den Personentransport und ihrer Gepäckstücke oder ihrer Fahrzeuge Anwendung finden, so wie diese in Griechenland jeweils gültig sind.

 

Camping All Inclusive

"All Inclusive Camping"  ausschließlich auf den Adria-Routen, erhalten Sie:

-     einen Stellplatz in der Garage für Ihren Wohnwagen oder Ihr Wohnmobil.
-    Stromanschluss
-    Unterkunft in einer Innenkabine
-    30% Ermäßigung auf alle Speisen und Getränke in den Restaurants (À la Carte und im Selbstbedienungsrestaurant) während der Reise

Sie zahlen lediglich den Preis einer Deckpassage pro Person und natürlich den Preis für Ihr Wohnmobil oder den Wohnwagen.

Nützliche Informationen:

-    Der Service "All Inclusive Camping'' gilt das gesamte Jahr über für "offiziell registrierte“ Wohnmobile/ Wohnwagen.
-    Die Wohnmobile/ Wohnwagen müssen vollständige Wohneinrichtungen verfügen (Schlafzimmer, Küche und WC).
-    Dieser Service wird ausschließlich für Camper angeboten! Konventionelle Autos, Lieferwagen und Boote sind in diesem Angebot nicht enthalten.
-    Aus Sicherheitsgründen ist der Einsatz von Propan oder jeglichen anderen Gasen in allen Bereichen des Schiffes untersagt.
-    Das Angebot gilt für das Schiff EUROPA PALACE.

INTERNATIONALE STRECKEN ( ADRIA / Italien - Griechenland - Italien )

Grimaldi Group S.p.A. ist als Vertreter des Beförderers Grimaldi Euromed S.p.A. tätig. Der Beförderer der Seeroute ist im Reisedokument ausgewiesen.
Minoan Lines SA ist als Vertreter des Beförderers Grimaldi Euromed S.p.A. tätig. Der Beförderer der Seeroute ist im Reisedokument ausgewiesen.
Passagiere, ihr Gepäck und mitgeführte Fahrzeuge werden ausschließlich nach den Vereinbarungen und Bedingungen des Beförderers transportiert.
Der Passagier stimmt mit dem Kauf des Tickets ipso facto den nachfolgend wiedergegebenen Vereinbarungen und Bedingungen zu.

DEFINITIONEN

Unter „Beförderer“ wird der Reeder oder der Schiffseigner verstanden, der den Transport über See durchführt.
Unter „Mitgeführtes Gepäck“ wird das zum Passagier gehörende Handgepäck verstanden, das nicht registriert ist oder im eigenen, in der Garage des Schiffs geparkten Fahrzeug aufbewahrt wird oder im Gepäckdepot abgegeben ist, und ausschließlich persönliche Gegenstände des Passagiers enthält.
Unter „Mitgeführtem Fahrzeug“ wird jedes motorgetriebene Fahrzeug verstanden (eventuell Anhänger inbegriffen), das für den Personenverkehr, Personen- und Güterverkehr oder Verkehr von Waren genutzt wird, die nicht zum Verkauf bestimmt sind, und zum Eigentum des im Reiseticket ausgewiesenen Passagiers gehören oder diesem zur rechtmäßigen Nutzung überlassen wurde.

KAPITÄNSBEFUGNISSE

Der Kapitän hat das Recht, ohne Lotsen weiterzufahren, andere Schiffe abzuschleppen oder ihnen zu allen Bedingungen beizustehen, von der Standardroute abzuweichen, jeden Hafen anzulaufen (unabhängig davon, ob er sich auf der Route befindet oder nicht) und Passagiere und ihr Gepäck zur Fortsetzung ihrer Reise auf andere Schiffe zu verlegen. Der Beförderer und für ihn der Kapitän des Schiffs sind berechtigt die Einschiffung aller Personen zu verweigern, die nach seinem unumstößlichen Urteil gesundheitlich nicht in der Lage sind, die Reise anzutreten. Der Beförderer und für ihn der Kapitän des Schiffs sind ferner berechtigt, den Passagier während der Reise in jedem Zwischenhafen auszuschiffen, wenn dieser gesundheitlich nicht in der Lage, ist die Reise fortzusetzen oder er eine Gefahr bedeutet oder andere Gäste oder das Personal stört. Der Passagier unterliegt den maßregelnden Machtbefugnissen des Kapitäns, was die Sicherheit des Schiffs und die Schifffahrt betrifft. Der Beförderer und der Kapitän des Schiffs sind weisungsbefugt, alle Anweisungen oder Vorschriften von Regierungen und Behörden jedes Staates oder von Organen, die in dessen Namen oder mit Zustimmung dieser Regierungen oder Behörden handeln oder sich als dazu handlungsberechtigt erklären, sowie sonstiger Stellen durchzuführen, die aufgrund der Deckung durch die Kriegsrisikoversicherung das Recht haben, diese Anweisungen oder Vorschriften zu erteilen. Alle Handlungen oder Unterlassungen, die seitens des Beförderers oder des Kapitäns bei der Durchführung oder als Folge dieser Anweisungen oder Vorschriften erfolgen, sind nicht als Vertragsbruch anzusehen. Das Ausschiffen der Passagiere und des Gepäcks in Übereinstimmung mit diesen Anweisungen oder Vorschriften befreit den Beförderer von der Verantwortung zur Weiterfahrt oder zur Rückfahrt der Passagiere in ihre Heimatländer.

 

BUCHUNGEN

Kein Passagierticket darf ohne Bezahlung ausgestellt werden.
Im Einklang mit der Sicherheitsrichtlinie müssen der Name des Reisenden, die Daten des Identitätsdokuments, Marke, Typ und Kennzeichen der auf dem Ticket angegebenen Fahrzeuge strikt mit dem Passagier und den mitgeführten Fahrzeugen übereinstimmen. Andernfalls kann der Zugang/die Zufahrt zum Hafen und zur Anlegestelle verweigert werden.

 

EINSCHLÄGIGE VORSCHRIFTEN

Der Beförderungsvertrag von Personen, deren Gepäck und mitgeführten Fahrzeugen wird durch die EU-Verordnung Nr. 1177/2010, das Athener Übereinkommen vom 13.12.74, geändert im Londoner Protokoll vom 01.11.2002, vom italienischen Schifffahrtsgesetz in Übereinstimmungsauslegung mit der italienischen Rechtsordnung sowie von etwaigen nachträglichen Änderungen der genannten Richtlinie und/oder etwaiger neuer einschlägiger Richtlinien geregelt.

Gemäß und Kraft des Artikels 19, Abs. 6 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 legt der Beförderer fest, dass die Untergrenze, für die ein wirtschaftlicher Ausgleich nicht vorgesehen ist, bei 6 (sechs) Euro liegt.

Unberührt davon bleiben die für den Beförderer geltenden Haftungsausschlüsse und -befreiungen gemäß Art. 20 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 sowie nach italienischem Schifffahrtsgesetz und allen nationalen und internationalen anwendbaren Richtlinien.

 

TICKETS (Beförderungsvertrag)

Das Passagierticket gilt nur für die Person, auf die es ausgestellt ist. Das Ticket ist nicht übertragbar.
Das Ticket kann als Ausdruck, als Fax oder per E-Mail vorliegen. Bei der Einschiffung („Check-In“) wird dem Passagier nach Vorlage des regulären Fahrscheins („Ticket“) und gültiger Ausweispapiere und etwaig mitgeführter Fahrzeuge die „Bordkarte“ („Boarding Pass“) ausgehändigt. Der Passagier muss beide Dokumente („Ticket“ und „Bordkarte“) für die gesamte Überfahrt aufbewahren. Falls er ohne Ticket oder Bordkarte angetroffen wird, muss er den doppelten Preis des Tickets bezahlen. Bei eventuellen Beschwerden muss der Passagier sowohl das Ticket als auch die Bordkarte kopieren. Wenn sie nicht vorliegen, kann die Beschwerde nicht bearbeitet werden.

 

TARIFE

Die Preise für die angebotenen Leistungen können auf der Website  im Buchungsformular eingesehen werden.
Änderungen der Tarife, steigenden oder sinkenden, haben keinen Einfluss auf bereits getätigte oder in jedem Fall reservierte Buchungen. Im Falle einer Online-Buchung, nach der Auswahl des Angebots durch den Fahrgast, unterliegt der Tarif keiner Änderung während des Ticketkaufprozesses.

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Haftung des Beförderers für Todesfälle oder für körperliche Schäden und/oder für den Verlust oder Schäden am Gepäck, am mitgeführten Fahrzeug, von Wertgegenständen, persönlichen Gegenständen und/oder anderem Eigentum des Passagiers darf nie die vom Athener Übereinkommen vom 13.12.1974, geändert im Londoner Protokoll vom 01.11.2002 und/oder vom italienischen Schifffahrtsgesetz und/oder von einer anderen italienischen und internationalen einschlägigen eventuell anwendbaren Richtlinie vorgesehenen Grenzen überschreiten.

 

VERHALTEN AN BORD

Der Passagier muss strikt die Borddisziplin einhalten und sich an die geltenden Beförderungsregeln auf See halten, vor allem solche, die sich auf die Sicherheit auf See beziehen.

Das Rauchen ist an Bord in allen überdachten Bereichen verboten. Das Bordpersonal ist rechtmäßig befugt, die Einhaltung dieses Verbots zu überwachen und etwaige Verstöße gemäß Gesetz 3 vom 16.1.03 und der entsprechenden Durchführungsverordnung vom 16.12.04 den zuständigen Stellen anzuzeigen.

Der Verstoß gegen eine Gesetzesvorschrift, die Bordordnung, Anordnungen oder Regelungen der Sicherheitsbehörden wird in Übereinstimmung mit den einschlägigen Zivil- und Strafgesetzen geahndet.

In Übereinstimmung mit den geltenden Antiterror-Verordnungen (ISPS) dürfen Schiffsoffiziere das Gepäck der Passagiere kontrollieren und/oder sie zur Vorlage der Identitätsdokumente auffordern.

 

EINSCHIFFUNG

Der Passagier muss sich zur Einschiffung (Check-In) mindestens zwei Stunden vor Abfahrt einfinden. Danach kann die Einschiffung verweigert werden. In der Hochsaison müssen etwaige Warteschlangen berücksichtigt werden. Sollte der Passagier nicht innerhalb der oben vorgegebenen Zeit eintreffen, verliert er das Recht auf Einschiffung, auch wenn er die Buchung vorweisen kann.
Bei der Einschiffung muss er im Besitz eines regulären Reisetickets, eines Identitätsdokuments und aller etwaiger Unterlagen sein, die von den Ländern des Zielhafens und eventueller Anlaufhäfen für die Ausschiffung verlangt werden.
Die Fahrzeuge werden zum Einschiffen in der Reihenfolge aufgerufen, wie vom Kapitän und/oder von seinen Unteroffizieren oder Angestellten vorgegeben. Sie können auf jedem beliebigen Garagendeck des Schiffs untergebracht werden.

 

REISEUNTERLAGEN

Alle Passagiere, einschließlich Kinder und Kleinkinder, müssen im Besitz des Ausweises sein, der zum Zeitpunkt des Eincheckens im Hafen gültig ist (Personalausweis, Reisepass). In dieser Hinsicht ist das Einsteigen in die bloße Selbstzertifizierung gemäß dem Präsidialdekret 445/2000 in keinem Fall zulässig. Andernfalls wird das Boarding ohne Anspruch auf Rückerstattung des Tickets verweigert.

Die Reisedokumente sind:

Bei Reisen in das Staatsgebiet der Personalausweis oder die Vorlage eines der Ausweisdokumente, die gemäß Artikel 35 Absatz 2 des Dekrets des Präsidenten der Republik n als gleichwertig gelten. 445 vom 28. Dezember 2000.

Bei Reisen in die Schengen-Staaten muss die betroffene Person immer über ein anerkanntes Dokument verfügen, das für das Überschreiten von Grenzen gültig ist:

- einen Ausweis, der für die Ausbürgerung gültig ist-  der Pass

Bei Reisen in Nicht-Schengen-Länder gelten gültige Unterlagen als:

- den Reisepass zusätzlich zu einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einem gültigen Visum für ein Land im Schengen-Raum
Einzelheiten zur Reisedokumentation finden Sie unter https://www.poliziadistato.it/icle/24725  oder  https://www.poliziadistato.it/articolo/135b6419737e182026846080
Vor Reiseantritt muss der Passagier sicherstellen, dass er über alle erforderlichen Unterlagen verfügt, um im Bestimmungshafen von Bord zu gehen. In keinem Fall haftet das Seeschifffahrtsunternehmen für die Verweigerung der Landung durch die örtlichen Behörden, wenn für die Einreise in das Bestimmungsland keine ausreichenden Unterlagen erforderlich sind.

 

EINSCHIFFUNG MINDERJÄHRIGER PASSAGIERE

Minderjährige Passagiere müssen ein gültiges Identitätsdokument im Einklang mit den Bestimmungen der EG-Verordnung Nr. 2252/2004 besitzen. (siehe § REISEUNTERLAGEN)
Minderjährige Passagiere über 14 Jahre: Sie dürfen ohne Begleitung reisen, sofern dem Kapitän oder Purser eine von beiden Elternteilen unterschriebene Erklärung zusammen mit den Identitätsdokumenten beider vorgelegt wird, in der die Eltern erklären, für eventuelle Schäden an der Person oder an Dritten verursachte Schäden vollständig zu haften. Auf keinen Fall übernimmt der Schiffskapitän und/oder ein anderes Mannschaftsmitglied die Beaufsichtigung und damit verbundene Verantwortung für den Minderjährigen an Bord des Schiffs.

Ferner gilt als vereinbart, dass der Passagier verpflichtet ist, alle vom Zielland geforderten Dokumente mitzuführen und dass der Beförderer keine Haftung übernimmt, sollten diese Dokumente von den Behörden des Zielhafens als unzureichend angesehen werden.

Für weitere Unterstützung wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.

 

EINSCHIFFUNG VON SCHWANGEREN FRAUEN

Frauen in fortgeschrittener Schwangerschaft, somit über dem 6. Monat, dürfen nur mitreisen, wenn sie über ein ärztliches Attest verfügen, in dem die Reise genehmigt ist und das nicht früher als 7 Tage vor Abreisedatum ausgestellt wurde. Sollte hingegen eine Schwangerschaft mit Komplikationen vorliegen, muss die Schwangere ein ärztliches Attest mitführen, in dem die Reise genehmigt ist, unabhängig vom erreichten Schwangerschaftsmonat. Auf jeden Fall wird Frauen das Einschiffen verweigert, deren Entbindung in den folgenden 7 Tagen nach Abfahrt vorgesehen ist bzw. die 7 Tage vor Abfahrt entbunden haben.

Der Schiffskapitän ist jederzeit berechtigt, nach eigenem Ermessen einer Frau in beliebigem Schwangerschaftsmonat die Einschiffung zu verwehren, die aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten darf.

Sollte der Schiffskapitän die Einschiffung der Passagiere aus berechtigtem Grund verweigern, ist der Beförderer nur verpflichtet, die Kosten des Reisetickets rückzuerstatten.

 

EINSCHIFFUNG VON PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT (PEM)

„Behinderter Mensch“ oder „Person mit eingeschränkter Mobilität“(in der Folge PEM) bezeichnet eine Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, wegen einer anderen Behinderung oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Zustand angemessene Aufmerksamkeit und eine Anpassung der für alle Fahrgäste bereitgestellten Dienstleistungen an ihre besonderen Bedürfnisse erfordert.

Buchungen und Tickets werden PEM zu den gleichen Bedingungen wie allen anderen Passagieren angeboten.

Das Transportunternehmen und das Personal an den Terminals unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, um zu gewährleisten, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität die erforderliche Assistenz erhalten, um an bzw. von Bord gehen und auf dem Schiff reisen zu können. Sollten aus berechtigten Sicherheitsgründen und/oder aufgrund der Planung des Passagierschiffs, der Infrastruktur bzw. der Ausrüstung des Hafens, einschließlich der Hafenterminals, die Einschiffung, die Ausschiffung oder die Beförderung der betroffenen Person aus Sicherheits- oder Machbarkeitsgründen unmöglich sein, kann der Person mit eingeschränkter Mobilität die Buchung, Ausstellung des Tickets und/oder die Einschiffung verweigert werden.

Sollten den PEM aus Sicherheitserwägungen, weil dies aufgrund der Bauart des Schiffs oder der Infrastruktur unmöglich ist, die Einschiffung verweigert werden, können diese zwischen Recht auf Rückerstattung und alternativer Beförderung wählen.

Es obliegt den PEM, nach dem Kauf des Tickets und mindestens 48 Stunden vor der gewünschten Abfahrt schriftlich ihre spezifischen Bedürfnisse hinsichtlich Unterbringung, Sitzplatz, gewünschtem Service oder der Notwendigkeit, medizinische Geräte mitzuführen, bekanntzugeben. Die Betreuungsanfrage muss an die Gesellschaft an die E-Mail-Adresse info@grimaldi.napoli.it oder via Fax an die Nummer +39 081 5517716 gesendet werden.

Jede andere Art von Betreuung müssen die PEM dem Beförderer oder Angestellten des Terminals mindestens 48 Stunden im Voraus mitteilen. Im Hafen angekommen, kann der PEM zum speziellen Grimaldi Lines PMR ASSISTANCE-Schalter gehen oder direkt mit dem Auto mit die Warnblinker angemacht zum Boardinghof fahren und dort auf einen Betreuer warten, der ihm die Art der benötigten Hilfe anbietet und angibt, wo er das Auto auf dem Garagendeck parken kann, um die Aufzüge leichter zu erreichen und den Rollstuhl an Bord bereitzustellen, falls erforderlich.

Sofern unbedingt notwendig, dürfen Beförderer, unter den in Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 vom 24. November 2010, festgelegten Bedingungen verlangen, dass ein behinderter Mensch oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität von einer anderen Person begleitet wird, die in der Lage ist, die von dem behinderten Menschen oder der Person mit eingeschränkter Mobilität benötigte Hilfe zu leisten. Bei Personenverkehrsdiensten wird eine solche Begleitperson kostenlos befördert.

Sollte ein Beförderer oder ein Angestellter am Terminal durch eigenes Verschulden oder Nachlässigkeit Mobilitätshilfen oder andere von PEM verwendete spezielle Geräte verlieren oder beschädigen, muss den PEM eine Rückerstattung in der Höhe eines entsprechenden Ersatzgerätes oder gegebenenfalls etwaiger Reparaturkosten angeboten werden.

Die Betreuung der PEM wird durch den Purser oder eine andere beauftragte Person gewährleistet.

Sobald die Ankunft einer PEM an Bord angekündigt wird, stellt der Purser die notwendige Betreuung für die einwandfreie Abwicklung der Reise vom Zeitpunkt der Ein- bis zur Ausschiffung bereit. Der Purser zeichnet im Schiffsplan die den PEM zugewiesenen Kabinen ein und übergibt dem Kapitän eine Kopie davon.

Das für die Betreuung der PEM vorgesehene Personal muss gut sichtbar die weiß-blaue Armbinde mit der Aufschrift ASSISTANCE tragen, damit es problemlos von den anderen Passagieren zu erkennen ist.

Die Ticketverkaufsstelle an Land, die das Check-In vornimmt, muss den mit eigenem Fahrzeug einschiffenden PEM einen Aufkleber aushändigen, der auf dem Fahrzeug anzubringen ist.

Bei Ankunft an Bord werden die genannten Fahrzeuge mit Priorität zu speziellen für diese Personen vorgesehenen Bordparkplätzen geleitet. In den genannten Zonen ist absolute Mobilität der PEM und der problemlose Zugang zu den Passagierbereichen gewährleistet.

Vor Ankunft im Zielhafen teilt der Kapitän dem zuständigen Hafenmeister mit, ob gegebenenfalls eine Landbeförderung notwendig ist.

Im Notfall hilft die beauftragte Person die PEM, zum Treffpunkt und zur Einschiffungsstelle zu gelangen.

Der Zugang zu den Schiffdecks ist problemlos, da Aufzüge mit Leuchttasten, Audiovorrichtung und entsprechenden Tasten für blinde oder sehbehinderte Passagiere zur Verfügung stehen.

An Bord der Schiffe sind entsprechend ausgestattete behindertengerechte Kabinen im Einklang mit den geltenden einschlägigen Vorschriften vorgesehen.

In den öffentlichen Räumen sind die Wege zu den wichtigsten Bordserviceleistungen durch taktile Bodenleitsysteme gekennzeichnet. Zudem sind auch behindertengerechte sanitäre Anlagen vorhanden. An Bord der Schiffe sind nur PEM vorbehaltene Bereiche vorgesehen, die mit Kennschildern markiert und mit Vorrichtungen zur Befestigung von Rollstühlen versehen sind.

Das zusammenfassende Dokument mit den Bestimmungen zu den Rechten der Passagiere, die auf dem Meer und auf Wasserstraßen von Binnengewässern reisen, steht Personen mit eingeschränkter Mobilität in Papierform auf ihrer Kabine zur Verfügung; für Personen mit Sehbehinderungen stehen am Empfang des Schiffs eine Audioaufzeichnung derselben sowie ein entsprechendes Abspielgerät bereit. In diesem zusammenfassenden Dokument werden auch die Modalitäten für die Einreichung von Beschwerden erläutert.

Das oben genannte Dokument ist über einen direkten Link auf der Homepage der Website www.grimaldi-lines.com einsehbar.

Für weitere Unterstützung wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.

 

GESUNDHEIT UND IMPFUNGEN

Die Passagiere werden unter der Annahme aufgenommen, dass sie körperlich und geistig gesund sind. Eine Erste-Hilfe-Stelle sowie eine Kabine/Krankenstation sind vorhanden.

 

VERSICHERUNG

Der Reeder und der Beförderer verfügen über eine Versicherung, die vom P&I Club allein für Haftungen gegenüber Dritten ausgestellt wurde.

Es ist möglich, eine Multi-Risk-Versicherung abzuschließen, die medizinische Kosten, Schäden an oder Verlust von Gepäck, Reiserücktrittskosten und mehr abdeckt.

Für weitere Unterstützung wenden Sie sich bitte an den Kundenservice +39 081.496.444

 

MITGEFÜHRTE FAHRZEUGE

Unter von Passagieren mitgeführten Fahrzeugen werden nur Fahrzeuge verstanden, die keine für den Handel bestimmte Güter enthalten. Ein Fahrzeug, das neben dem Gepäck für den persönlichen Bedarf andere Gegenstände enthält, ist nicht als mitgeführtes Fahrzeug zugelassen und muss als Ware befördert werden. Wenn die Einschiffung abgelehnt wird, weil das als vom Passagier mitgeführte Fahrzeug Handelsgüter enthält, wird keine Rückerstattung zuerkannt. Für den Transport ist nur ein vom Passagier mitgeführtes Fahrzeug zulässig.

Reisebusse, Lastwagen, Anhänger, TIR und Jumbo mit oder ohne Fahrer müssen als Ware befördert werden.

Wenn das Fahrzeug zur Einschiffung einen anderen Buchungscode hat, als der, der auf dem Ticket ausgewiesen ist, verliert der Passagier das Einschiffungsrecht (ohne Rückerstattung des Tickets). Für die Bordzulassung muss beim Einschiffen die Differenz zwischen den Kategorien zuzüglich der Kosten für die Abänderung bezahlt werden.

Das Ein- und Ausschiffen des mitgeführten Fahrzeugs ist Aufgabe des Passagiers. Wenn das Fahrzeug auf der vom Bordpersonal angezeigten Parkfläche geparkt ist, muss der Passagier dafür sorgen, dass der Gang eingelegt und die Handbremse gezogen ist. Das Fahrzeug muss abgeschlossen werden. Der Zugang zum Garagenbereich ist während der gesamten Überfahrt untersagt. Nicht fahrtüchtige Fahrzeuge dürfen nicht als vom Passagier mitgeführte Fahrzeuge eingeschifft werden, sondern müssen als Ware befördert werden.

Bei der Einschiffung muss angegeben werden, ob das Fahrzeug mit einer Kraftstoffanlage für Methan oder LPG ausgestattet ist. Die Methan-Anlage der Fahrzeuge muss mit allen einschlägig geltenden Vorschriften übereinstimmen und diese Zulassung muss zwingend im Fahrzeugschein vermerkt sein. Während der Zeit, in der die Fahrzeuge im Laderaum verstaut sind, muss das Absperrventil des Methantanks geschlossen bleiben.

Der Passagier muss alle Unterlagen für die Ausschiffung und die Zollabfertigung des Fahrzeugs im Zielhafen besitzen. Falls diese Unterlagen nicht vollständig sind, ist der Beförderer nicht haftbar zu machen. Alle eventuellen Kosten und Ausgaben aus der Einschiffung, Ausschiffung und Zollabfertigung des Fahrzeugs gehen zu Lasten des Passagiers.

Etwaige durch das Fahrzeug verursachte Beschädigungen am Schiff und/oder an Dritten müssen direkt vom Passagier, der sie verursacht hat, oder von seiner Versicherung entschädigt werden. Der Passagier kann dennoch jederzeit vor der Ausschiffung aufgefordert werden, eine Erklärung für die Schadenshaftung zu unterzeichnen.

Es wird zudem empfohlen, einen Versicherungsvertrag zur Deckung eventueller Schäden abzuschließen, die während des Seetransports entstehen könnten, für die der Beförderer nicht haftbar ist. Er haftet nur für Schäden, die in seiner direkten Verantwortung und innerhalb der Grenzen des italienischen Schifffahrtsgesetzes oder einer anwendbaren internationalen Übereinkunft liegen.

 

GEPÄCK

Als Freigepäck sind allein Gepäckstücke mit persönlichen Gegenständen zugelassen. Das Gepäck darf keine Güter enthalten, die für den Handel bestimmt sind. Gefährliche oder schädliche Güter sind nicht zugelassen (die Liste mit gefährlichen und schädlichen Gütern umfasst Waffen, Sprengstoffe und Drogen, ist aber nicht darauf beschränkt).

Der Passagier wird gebeten, das für die Überfahrt benötigte Gepäck bei sich zu tragen, da die Garagendecks während der Fahrt verschlossen sind. Passagiere mit Kabine dürfen nur einen Koffer in die Kabine mitnehmen. Passagiere mit Sitzplatz oder Deckpassagiere dürfen nur ein nicht zu großes Handgepäckstück mitnehmen. Über die genannten Einschränkungen hinausgehende Gepäckstücke, ausgenommen im oder auf dem eigenen Fahrzeug verstautes Gepäck, müssen im Gepäckdepot durch Zahlung der entsprechenden Gebühr abgegeben werden.

Haushaltsgeräte und Hausrat müssen registriert und gegen Bezahlung in der Garage untergebracht werden.

Die Haftung des Beförderers reicht in keinem Fall über die Grenzen des Athener Übereinkommens vom 13.12.1974, geändert im Londoner Protokoll vom 01.11.2002 und/oder vom italienischen Schifffahrtsgesetz und/oder einer anderen italienischen und internationalen einschlägigen eventuell anwendbaren Richtlinie hinaus und beträgt maximal 30 kg an nicht registriertem Gepäck pro Person. Darin ist das eventuell im oder auf dem mitgeführten Fahrzeug sowie das im Gepäckdepot des Schiffs abgegebene Gepäck (gemäß Artikel 410 italienisches Schifffahrtsgesetz) enthalten.

Der Beförderer ist für Diebstahl, Verlust, Verlegung oder Beschädigung von Schmuck, Geld, Dokumenten, Schriftstücken, Wertgegenständen nicht haftbar, unabhängig davon, wo sie an Bord aufbewahrt werden.

 

WÄHRUNG

Die Bordwährung ist €uro. Es gibt keinen Währungsumtausch. Es werden keine Schecks angenommen.

 

KINDER

Ermäßigungen für Kinder sind im Tarifverzeichnis angegeben. Das Alter des Kindes muss belegt werden. Als Stichtag gilt der Tag der Einschiffung jeder einzelnen Überfahrt.

 

HAUSTIERE

Unter Haustieren werden all jene Tiere verstanden, die ordnungsgemäß nach den im Zugehörigkeitsland des Passagiers geltenden Vorschriften gehalten werden dürfen.

Für Hunde und Katzen sind entsprechende Unterbringungen vorgesehen, andere Tiere wie Kaninchen, kleine Vögel, Hamster usw. müssen in Transportboxen des Passagiers mitreisen. Sie dürfen nicht in die Kabine, in den Sitzplatzraum

und in die Gemeinschaftsräume mitgenommen werden. Sie sind zu den Außenschiffsdecks zugelassen, wo sie in Ruhe mit ihren Haltern spazieren können, mit Leine und Maulkorb zu tragen.

Zudem muss der Passagier auch für die Verpflegung des Tieres sorgen, da das Bordpersonal nicht verpflichtet ist, Futter bereitzustellen, ausgenommen Wasser. Der Passagier muss sich persönlich um das Tier kümmern und ist verpflichtet, etwaige Exkremente oder andere Reste des Tieres zu entsorgen. Der Passagier ist für das mitgeführte Tier verantwortlich. Schiffs-, Personen- oder Sachschäden müssen vor Ort entschädigt werden. Der Passagier ist ebenso für Impfungen und andere für die Reise oder Ausschiffung am Zielhafen geforderten Maßnahmen verantwortlich. Der Transport von Tieren, die keine Haustiere sind, ist von der Regelung als „vom Passagier mitgeführtes Tier” ausgenommen und muss über eine „Ad Hoc“ - Vereinbarung geregelt werden.

Haustiere müssen je nach Verfügbarkeit des entsprechenden Schiffs direkt online auf der Internetseite der Gesellschaft, über das Call Center oder über die Außenstellen angemeldet werden, die direkt auf das computergesteuerte Buchungssystem Zugriff haben.

Für Haustiere (Hunde) ist Folgendes verpflichtend:

für internationale Routen und im Nicht-Schengen-Raum: EU-Heimtierausweis, Leine und Maulkorb zu tragen.

für nationale Routen: Eintragung in das Haustierregister (registrierter Mikrochip), vom Tierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis, Leine und Maulkorb zu tragen.

Wenn ein Passagier am Check-In mit einem Tier erscheint, das nicht auf dem Ticket ausgewiesen ist, verfährt der Hafenmeister folgendermaßen:

er prüft die Verfügbarkeit von dafür vorgesehenen Plätzen auf dem Schiff;

nimmt die Gebühr ein, stellt ein Ticket aus.

Der Kapitän muss die Regelungen für Tiertransporte einhalten. Die Anwesenheit von Tieren in der Kabine und in den Passagierbereichen oder in Fahrzeugen der Passagiere ist unter keinen Umständen zugelassen.

Falls ein Passagier mit einem Tier an Bord angetroffen wird, das nicht auf dem Ticket vermerkt ist, ist dieses von der Regelung „mitgeführtes Tier“ auszunehmen und nach der „Ad Hoc“-Vereinbarung zu verfahren.

Nichtsehende Passagiere können in Begleitung ihres Blindenführhundes ohne zusätzliche Kosten verreisen, wie in der italienischen Richtlinie (Gesetz vom 25. August 1988, Nr. 376), internationalen und EU-Richtlinie (Artikel 11.5 der EU-Richtlinie Nr. 1177/2010) festgelegt.

Der Blindenführhund darf zusammen mit dem Passagier in der Kabine reisen. Ein vorhandener Blindenführhund muss bei der Einschiffung gemeldet werden.

Wird eine Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität von einem anerkannten Blindenführhund begleitet, wird dieser mit der betreffenden Person untergebracht. Dies unter Voraussetzung, dass davon Beförderer, Reisebüro oder Tour Operator verständigt werden, wie es etwaige einschlägige italienische Bestimmungen vorsehen, die für anerkannte Blindenführhunde an Bord von Passagierschiffen anwendbar sind, sofern derartige Bestimmungen vorliegen.

 Die Einschränkungen und Vorbehalte für den Transport von Haustieren dienen dem Wohlbefinden aller Passagiere.

 

Stornierung - Erstattung

Sind können die Stornobedingungen der Fährgesellschaft unter Änderungen & Storno.Seite.

 

BESCHWERDEN

Eventuelle Beschwerden müssen dem Beförderer schriftlich zugehen.

Grimaldi Lines und der Beförderer behalten sich vor, die Allgemeinen Bedingungen für Änderungen und Rücktritte für bestimmte Abreisen ändern zu dürfen.

 

STREITBEILEGUNGSVERFAHREN

  1. Alle Streitigkeiten aus dem Personenbeförderungsvertrag werden der Handelskammer am Wohnsitz und/oder Domizil des Verbrauchers vorgelegt und nach der dortigen Schlichtungsverordnung beigelegt.
  2. Der Schlichtungsversuch unter Punkt 1 bildet nach Artikel 5, Absatz 5 der Gesetzesverordnung Nr. 28/2010 die Voraussetzung für die Einleitung eines möglichen gerichtlichen Verfahrens.

DECREE 11052020, n. 38
(Richtlinie (EU) 2017/2109 zur Änderung der Richtlinie 9841CE über die Registrierung von Personen an Bord von Fahrgastschiffen) Bei der Buchung muss der Kunde folgende Angaben machen: Nachname, Vorname, Staatszugehörigkeit, Geburtsdatum, Geschlecht, Nr. des Identitätsdokuments (nur für Routen außerhalb des Schengenabkommens), Nr. des Mobiltelefons, E-Mail-Adresse. Ferner hat der Passagier das Recht, eine Notrufnummer und von ihm benötigte besondere Behandlungen und/oder Beistand in Notfällen anzugeben. Die Datenangaben werden unter Einhaltung des Gesetzes Nr. 675 vom 31.12.1996 verarbeitet.

 

Open-Ticket

Wie kann ein Ticket in ein Open-Ticket geändert werden?
Bitte wenden Sie sich vor der Abreise an das Reisebüro, das das Ticket ausgestellt hat, oder an ein Zentral- oder ein Hafenbüro von Minoan Lines.

Wie lange ist ein Open-Ticket gültig?
Diese Tickets sind ab Reisebeginn, sofern angegeben, für ein Jahr gültig.

Wenn kein Reisebeginn angegeben wird, sind sie für ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum gültig

 Allgemeinen Bedingungen .pdf